Stellungnahme zur FLÖ-Tatsachenverdrehung

Richtigstellung der von den Fachschaftlisten veröffentlichten vermeintlichen “Vorteile” des neuen Systems.

Im Folgenden gehen wir auf die von der FLÖ veröffentlichten Liste in einer Punkt-für-Punkt Klarstellung ein:

„Vorteile“ des neuen Systems

  • Das aktuelle Entscheidungsgremium (Koordinationstreffen – KO) bietet Partizipationsmöglichkeiten, Mitsprache- und Entscheidungsrecht für alle. In dem geforderten Ausschuss hätten generell nur Mandatar*innen der Bundesvertetung Rederecht, auch wenn die Meinung von Auskunftspersonen eingeholt werden kann. Die Entscheidungsmacht wird strikt auf 11 Personen beschränkt.
  • Das Tutoriumsprojekt (TutPro) ist verpflichtet, gemäß den Grundsätzen sowie den Genehmigungsrichtlinien zu entscheiden. Projektleitungen, die sich minimal mit diesen auseinandergesetzt haben, wissen somit bereits jetzt im Vorhinhein ob der Antrag genehmigt werden wird oder nicht.
  • Derzeit gibt es für Projektgruppen, Tutor*innen und am TutPro Interessierte viele unterschiedliche Möglichkeiten, sich österreichweit zu vernetzen, auszutauschen als auch das Tutoriumsprojekt weiterzuentwickeln. Zu nennen sind hier die Regionalkreise (derzeit in Graz, Leoben und Wien) und deren selbstorganisierte Veranstaltungen, die Koordinationstreffen auf denen kollektiv alle das TutPro betreffende Entscheidungen getroffen werden sowie der Tutor*innenkongress.
  • Die Richtlinien und alle Formulare sind öffentlich und transparent auf der Website des TutPros für alle zugänglich.
  • Die Forderung, den verantwortlichen Personen in Wirtschaftsreferat und Vorsitz den Umfang der genehmigten Anträge direkt weiterzuleiten wurde zu keinem Zeitpunkt kommuniziert. Der Vorsitz wurde jedoch immer darüber informiert, wann das Sondergenhemigungstreffen, jenes Gremium in dem bis jetzt die Anträge diskutiert und entschieden wurden, getagt hat. Somit hätten die Vérantwortlichen immer die Möglichkeit gehabt, informiert zu sein. Diese Praxis kann jedoch sehr gerne ab sofort eingeführt werden.
  • Die Gesamtfinanzierung wäre tatsächlich um 6% erhöht, jedoch wird nicht genannt, dass die BV nun zusätzliche Kostenpunkte übernehmen muss, welche vormals vom Ministerium bezahlt wurden. Anstelle von momentan 5 Personen ist im neuen System eine einzige Person eingeplant. Der Finanzierungsposten ist ebenfalls nicht neu, der Betrag wird exakt gleich hoch bleiben. Die 5 ehrenamtlich engagierten Personen erhalten momentan eine monatliche Aufwandsentschädigung, die geringer ist als jene der fraktionierten BV-Sachbearbeiter*innen.
  • Der Ausschuss ist in seiner Struktur exkludierend und verhindert jegliches Engagement – sowohl inhaltlich als auch entscheidungstreffend von Seiten der breiten Basis des Projekts. Weiters wird er von Fraktionen beschickt, die keine Erfahrung mit dem Tutpro und kein Interesse an dessen politischen Ansprüchen haben.
  • Die bisher bewusst hohen Ansprüche an die seit Jahrzehnten regelmäßig organisierte Ausbildung der Trainer*innen werden über Bord geworfen.

Warum die Fachschaftslisten der Meinung sind, dass das Tutoriumsprojekt „reformiert“ werden muss:

  • Das Koordinationstreffen ist ausschließlich für Personen, die sich in unipolitischen Fraktionen engagieren nicht offen, alle anderen Personen waren und sind immer herzlich eingeladen. Das KO hat regelmäßig über Jahre hinweg fraktionierte Leute auf KOs mitfahren lassen, da nicht von vornhereinklar war, dass sie fraktioniert sind. Ausgeschlossen wurden sie nur bei Entscheidungen welche sie direkt als Fraktionierte betroffen haben. Um Ausbildungsseminare vor einer Vereinnahmung von fraktionspolitischen Interessen zu schützen, dürfen maximal 20% der zukünftigen Tutor*innen einer Fraktion angehören.
  • Das Koordinationstreffen entsendet konsensuell die ZentralKOORDINATION (ZK), welche gemäß Grundsatzpapier und Richtlinien die anfallenden administrativen Aufgaben erledigen, als auch alle Projektgruppen einfach und direkt unterstützt. Da die Teilnahme an Koordinationstreffen allen Personen offensteht, muss es nicht erst durch eine Wahl legitimiert werden. Die Behauptung der Ausschlüsse aufgrund von Meinungsdifferenzen ist absurd und falsch. Unterschiedliche Ansichten sind konstruktiver Diskussionen förderlich und dienen der gemeinschaftlichen Entscheidungsfindung.
  • Änderungen der Genehmigungsrichtlinien oder des Grundsatzpapiers sind nicht nur öffentlich zugänglich, sondern können bis zur ersten Fassung dieser Papiere zurückverfolgt werden.
  • Zu welchem Zeitpunkt eines Waren- oder Dienstleistungsaustausches Rechnungen ausgestellt werden, muss den Fachschaftslisten eigentlich klar sein. Die genehmigte Gesamtsumme pro Projektgruppe steht mit Genehmigung des jeweiligen Projektantrages fest, ergo Anfang Juli. Wie bei jedem Projekt weltweit ist es logische, dass die Genehmigung ergo Haftung vor der Durchführung erfolgt. Folglich stellt sich nun die Frage, wie die FLÖ Projekte gerne abwickeln würde. Stornogebühren wurden bis jetzt immer unbürokratisch vom TutPro bzw. wohl eher dem Ministerium übernommen, da es durchaus vorkommen kann, dass ein Seminar entfällt und es unserer Meinung nach untragbar wäre diese Gebühren den Studierenden aufzuhalsen.
  • Auf Postwegen gehen ständig und überall Sendungen verloren. Nur eingeschrieben versendete Post garantiert wirklich, dass diese auch bei den Empfänger*innen ankommen. Aus diesem Grund wird seit Jahren empfohlen Anträge und andere wichtige Dokumente nur eingeschrieben zu versenden – so wie dies bei Behörden üblich ist. Abgesehen davon, wird vom Sekretariat der ÖH Bundesvertretung jegliches per Postweg zugestellte (oder direkt im Sekretariat abgegebene) Schriftstück mit einem Posteingangsstempel versehen. Für den Fall dass der ZK etwas direkt ins Büro gelegt wird, versieht diese die Schriftstücke mit einem Poststempel.
  • Auch der momentan geltende Vertrag verpflichtet zu regelmäßigen Trainer*innen-Lehrgängen. Die Ursache, dass der aktuelle Trainer*innenlehrgang nicht fristgerecht stattfindet, liegt unter anderem an der monatelangen Verzögerung der Ausschreibung für die Lehrgangsleitung durch Nicht-Handeln der Bundesvertretung.
  • Die Anforderungen sowie der Prozess, um auf die TutPro-Trainer*innenliste zu kommen ist öffentlich zugänglich und transparent und in keinster Art und Weise willkürlich. Dass Bewerbende eine sowohl formell als auch inhaltlich gleichwertige Ausbildung vorweisen zu haben, sollte ebenfalls logisch sein. Diese Anforderung dient der Gewährleistung der Qualität der Ausbildungen in allen Seminaren.

Fazit:

Die Fachschaftslisten beweisen mit dieser Aussendung ein Mal mehr ihre Unkenntnis zu den transparent vorliegenden Strukturen und Richtlinien, als auch den Unwillen sich mit diesen auseinanderzusetzen. Die Auflistung der „Vorteile“ des neuen Systems bestehen ausschließlich aus seit langem selbstverständlich Vorhandenem, vor Unwissen triefenden Aussagen sowie elitären Einschränkungen der aktuell offenen Partizipations- und Entscheidungsstruktur. Aktuell entscheiden die Tutor*innen gleichberechtigt alle Aspekte des TutPros, der propagierte „Vorteil“ besteht in der Beschränkung der Entscheidungsmacht auf einen kleinen Personenkreis, welcher sich außerhalb der Ausschüsse nicht mit dem Tutoriumsprojekt beschäftigt.

Eine der verheerendsten Änderungen ist die Abschaffung des gesellschaftskritischen Anspruches mit gleichzeitiger Öffnung der Ausbildungsseminare und Tutorien für Fraktionswerbung. Während die aktuelle Struktur emanzipatorische, auf diskriminierende Strukturen sensibilisierte Studierende sowie soziale Inklusivität und Mitsprache an allen Hochschulen Österreichs fördert, führt die neue Struktur dazu, dass Fraktionen wie RFS und AG ihre klar zu verachtenden Weltbilder und dazugehörigen Ideologien einfach und ohne Kontrolle unter Erstsemestrigen verbreiten können.

Wer die neue Struktur unterstützt, trägt Mitschuld an der Verbreitung von Holocaustverharmlosung, Antisemitismus, Sexismus, Rassismus, Ableismus und patriarchalen Strukturen unter allen Studierenden in Österreich.

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May 11, 2017